Pumpen-Vertrieb MAVEX GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

§1 Geltung der AGB

 1. Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für  sämtlicheGeschäftsbeziehungen zwischen

    der MAVEX GmbH und Ihren Auftraggebern.

 2. Spätestensmit der Entgegennahme der Ware oder  Dienstleistung gelten diese Bedingungen als 

    angenommen.

 

§2 Zustandekommen des Vertrages

 1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Annahme des Angebotes bzw. mit der Erteilung

    einer Auftragsbestätigung zustande. Die von uns  abgegebenen Angebote und Preise sind freibleibend

    und unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit des Angebotes wurde ausdrücklich vereinbart.

 2. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

§3 Fälligkeit

 1.  Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 2. Alle Rechnungen sind sofort nach Erbringung der Leistung fällig.

 

§4 Abholung

 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das in Reparatur  gegebene Gerät nach Benachrichtigung der   

    Beendigung der Reparatur abzuholen oder bei Versendung  entgegenzunehmen. Die Pflicht zur

    Abholung erstreckt sich auch auf ausgebaute Altteile. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht zur 

    Mitnahmeder Altteile bei Abholung des reparierten Gerätes nicht nach, sind wir zur Verschrottung

   der Altteile berechtigt.

 2. Die Aufbewahrungsfrist für die in Reparatur gegebenen und reparierten Geräte sowie diezugehörigen

    ausgebauten Altteile beträgt nach Benachrichtigung  des Auftraggebers vier Monate.

 

§5 Liefertermine

 1. Liefertermine oder Fristen sind niemals verbindlich, es sei denn, es liegt eine schriftlicheBestätigung der

     Verbindlichkeit der Termine vor.

 2.  Liefer-und Leistungsverzögerungen auf Grund von  höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die

     die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Streiks, Aussperrung, behördliche

     Anordnung usw., auch wenn sie bei  unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich

     vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Gefahr des zufälligen Unterganges geht bei

     Abholung mit Übergabe der Sache auf den Auftraggeber und bei Versendung  mit ordnungs gemäßer

     Übergabe an einen Versender über.

 

§ 6 Gewährleistung

 1. Gewährleistungsansprüche entfallen bei Bedienungsfehlern,  Fremdeingriffen, Verschmutzung und normaler

    Abnutzung  von Verschleißteilen. Verschleißteile sind insbesonders Wellenabdichtungen, Laufrad, Kolben,

    Kolbenmanschetten,  Membranen etc..

 2. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel an den eingebauten Teilen auf, der nicht auf einen Ein-

     baufehler zurückzuführen ist, treten wir bereits jetzt unsere Ansprüche gegen den Hersteller anden

    Auftraggeber ab. Weist der Auftraggeber nach, dass seine Ansprüche gegen den Hersteller nicht durchzu-

     setzen sind, haften wir.

 3. Wünscht der Kunde eine Reparatur am Standort der Pumpe, werden ihm Fahrt- und Lohnkosten in

     Rechnung gestellt.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

 Schadensersatzansprüche werden auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln beschränkt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die wir gegen den

     jeweiligen Auftraggeber auch aus anderen Aufträgen und Verträgen haben, unser Eigentum. Sollte die

    Rechnung nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, auch eine eingebaute Pumpen/ Geräte bzw.bei

    Reparatur einzelne Ersatzteile wieder rauszubauen.

 2. Im Falle des Weiterverkaufs einer noch nicht bezahlten Pumpe/ Gerät, der nur im ordnungsgemäßen

    Geschäftsgang des Auftraggebers erfolgen darf, geht kraft hiermit im voraus getroffenerVereinbarung im

    Wege der Vorausabtretung die Kaufpreisforderung des Auftraggebers gegenüber seinem Abnehmer auf uns

    über. Dieser Forderungsübergang ist der Höhe nach auf den Wert (Kaufpreis) des Liefergegenstandes

     beschränkt. Wird der Liefergegenstand weiterverkauft, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dritten

     gegenüber sein Eigentumsrecht bis zur vollständigen Zahlung seiner Kaufpreisforderung 

     ebenfalls vorzubehalten.

 3. Wir behalten uns ausdrücklich ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Pumpen/ Geräte vor bis zur

    vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises. Insofern verzichtet der Auftraggeberbereits an dieser

     Stelle, sich auf Vorschriften der Verbindung und Vermischung zu berufen, so das auch die fest

     eingebauten Teile wieder ausgebaut werden dürfen, falls die Rechnung  nicht bezahlt ist.

 

§ 9 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

 1. Erfüllungsort ist unser Sitz.

 2. Kommt ein Vertrag unter Kaufleuten zustande, gilt als Gerichtsstand Mannheim.

 3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so

     soll der Vertrag im Ganzen erhalten bleiben und die nichtigen oder unwirksame Bestimmungen durch

     solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck  am nächsten kommen.

 

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